Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300/1301

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Prüf-, Kontroll- und Sicherheitspflichten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden

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Beschreibung

Nach ABGB § 1319 müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrem Gebäude keine Gefahr für die Sicherheit von Personen ausgeht. Sie sind deshalb dazu verpflichtet, den Bauzustand aller öffentlich zugänglichen Flächen (Außenbereich, Stiegenhaus, Garagen, Müllraum, Keller usw.) sowie von Fassade, Fenstern und Dächern auf dem Stand der Technik zu halten.

Erfahren Sie in diesem interaktiven e-Learning-Kurs, wie Sie Ihre Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten nach ÖNORM B 1301 zeitsparend und wirtschaftlich erfüllen! So minimieren Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko!