Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300/1301
Trainer:
E-Learning, 5 Lektionen
Prüf- und Kontrollpflichten bei Nichtwohngebäuden
Nach ABGB § 1319 müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrem Gebäude keine Gefahr für die Sicherheit von Personen ausgeht. Sie sind deshalb dazu verpflichtet, den Bauzustand aller öffentlich zugänglichen Flächen (Außenbereich, Stiegenhaus, Garagen, Müllraum, Keller usw.) sowie von Fassade, Fenstern und Dächern auf dem Stand der Technik zu halten.
Erfahren Sie in diesem interaktiven e-Learning-Kurs, wie Sie Ihre Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten nach ÖNORM B 1301 zeitsparend und wirtschaftlich erfüllen! So minimieren Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko!
Lektionen Beispiellektion
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- Einhaltung der Sorgfaltspflichten
- Sensibilisierung für Verkehrssicherungspflichten
- ÖNORM B 1300: Eigentümerverantwortung
- Anwendungsbereich der ÖNORM B 1300
- Fachbereiche der Objektsicherheit
- Neufassung der ÖNORM B 1300 im Jahr 2018 – Was hat sich geändert?
- ÖNORM B 1301 - wesentliche Unterschiede zur B 1300
- Begriffe der ÖNORM B 1300/1301
- Vertiefungsfragen zur Lektion